Dritte Orte – Förderungsverfahren

Jeweils zum 1. April und zum 1. September könnt ihr euch mit einer Idee, einem Konzept oder einem Ort bewerben. Es ist möglich, eine Förderung bis zu 100.000 Euro zu beantragen. 

Nach Eingang der Bewerbungen kommt der Ausschuss Dritte Orte zeitnah zusammen, um über die Anträge zu beraten. Bei dieser Sitzung wird auf Grundlage der Kriterien für Dritte Orte entschieden, wer zur Präsentation eingeladen wird. Die Bewerber:innen werden umgehend über die Entscheidung des Ausschusses informiert. Projekte, die für eine Förderung infrage kommen, werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Eine Förderung als Dritter Ort heißt, Teil eines Lernprozesses zu werden. Regelmäßig wollen wir anhand einer Evaluation mit euch gemeinsam die Wirksamkeit, den Erfolg und die Nachhaltigkeit eures Ortes anschauen. Weitere Infos für (neue) Dritte Orte finden sich hier.

Dritte Orte können in drei Kategorien gefördert werden

  1. Die Idee wird im Ersten Stadium mit einmalig bis zu 5.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 10.000 Euro gefördert.
  2. Die Entwicklung einer Idee, die Ziele, Träger und einen Umsetzungsplan erkennen lässt, wird mit einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert.
  3. Ein Dritter Ort selbst wird mit einmalig bis zu 8.000 Euro, maximal bis zu 100.000 Euro gefördert. Eine zweite Antragstellung bis zu nochmals 100.000 Euro ist nach Auswertung der Erfolgsparameter des Ortes möglich. Voraussetzung für eine zweite Förderung ist eine Evaluation (aus der Perspektive externer Begleiter:innen, Bericht) und einem inhaltlichen Konzept für die Weiterfinanzierung des Projekts. Eine zweite Antragstellung kann frühestens ein Jahr nach der Bewilligung der ersten Antrags gestellt werden.
    ⇒ Personal wird nur gefördert, wenn ausschließlich projektbezogene Arbeit geleistet wird.

Anregungen für die Bewerbung

Eurer Bewerbungsantrag braucht folgende Inhalte:

  • Eine Beschreibung des Dritten Ortes / eures Vorhabens. In dieser soll vor allem die Innovationskraft der zugrundeliegenden Idee klar benannt werden. Außerdem der Inhalt, die Struktur, die geplante Organisation und Umsetzung, die Kontextgebundenheit und die langfristige Perspektive. Ein klares Ziel, das mit der Arbeit am Dritten Ort verfolgt wird.
  • Die Beschreibung der beantragten Förderung mit Finanzplan.
  • Eine Stellungnahme des Kreiskirchenrates, in dessen Gebiet der Dritte Ort liegt. In der Stellungnahme soll der bestehende Kontakt, die Abstimmung oder Vernetzung zwischen dem Dritten Ort und den kirchlichen Ebenen deutlich werden.

Download – Mögliche Gliederung eines Antrages

Download – Mögliche Vorlage eines Finanzplan

Aufzeichnung – Infoveranstaltung mit Norbert Kunz, Social Impact gGmbH

Wir freuen uns euch kennenzulernen und in eurem Vorhaben zu unterstützen. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren und zum Steckbrief helfen wir euch gerne weiter.


Ansprechpersonen

Arlett Rumpff, Referentin für Innovation, Kommunikation und Projektmanagement in der EKBO
+49 30 3191 421|+49 151 2750 0607|a.rumpff@akd-ekbo.de

Verena Kühne, Referentin für Innovation, Kommunikation und Projektmanagement in der EKBO
+49 30 3191 421|+49 151 4383 8719|v.kuehne@akd-ekbo.de