Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Häuser in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)

1. Grundlagen und Ziele

Die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Häuser in der EKBO ist der Zusammenschluss christlich geprägter Tagungs-, Bildungs- und Begegnungsstätten im Bereich der EKBO. Sie ist dem Amt für kirchliche Dienste zugeordnet und wird vom AKD begleitet und koordiniert; als solches ist sie ein unselbstständiger Arbeitsbereich des AKD.

Die Arbeitsgemeinschaft will dazu beitragen, die Häuser als Orte gelebten Glaubens für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu gestalten und zu erhalten.

Die zur Arbeitsgemeinschaft gehörenden Häuser stehen allen Gruppen gemeinwohlorientierter Arbeit zur Verfügung, die auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland tätig und deren Ziele mit den Grundlagen der Evangelischen Kirche vereinbar sind.

Die Arbeitsgemeinschaft fördert die Zusammenarbeit der Evangelischen Häuser. Sie trägt dazu bei, das evangelische Profil der Häuser zu stärken. Sie dient dem fachlichen Austausch und der Weiterbildung der Mitarbeitenden. Sie vertritt die Belange evangelischer Häuser in der EKBO sowie gegenüber dem Staat und der Gesellschaft.

2. Name und Sitz

Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen „Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Häuser in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“.

Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist das Amt für kirchliche Dienste in der EKBO (AKD), Goethestraße 26–30, 10625 Berlin.

3. Mitgliedschaft

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können Häuser in Trägerschaft der Landeskirche, von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden in der EKBO sowie von Vereinen, Werken und anderen Körperschaften sein, die eine satzungsmäßige Anbindung an die evangelische Kirche haben und im geografischen Bereich der EKBO tätig sind.

Träger der Häuser können den Wunsch nach Mitgliedschaft ihrer Häuser formlos gegenüber dem Leitungskreis der Arbeitsgemeinschaft beantragen.

4. Aufgaben

Zu den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft gehören

  • die Beratung der Träger und der Hausleitungen,
  • der fachliche Austausch und die Weiterbildung der Mitarbeitenden,
  • die Förderung von Marketing und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Entwicklung und Stärkung des evangelischen Profils der Häuser,
  • die Organisation der Weitergabe der landeskirchlichen Kollekte für evangelische Häuser in der EKBO.

5.  Struktur der Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich zusammen aus der Mitgliederversammlung, dem Leitungskreis und der Geschäftsstelle.

5.1. Mitgliederversammlung

Die Träger delegieren für jedes ihrer Häuser eine*n Vertreter*in in die Mitgliederversammlung. In der Regel werden die Häuser durch ihre Hausleitenden vertreten.

Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel im ersten Quartal eines Kalenderjahres zusammen. Die Mitgliederversammlung

  • beschließt die Grundsätze der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft,
  • wählt alle zwei Jahre aus ihrer Mitte einen Leitungskreis, dem drei Vertreter*innen angehören,
  • nimmt den Bericht des Leitungskreises entgegen und beschließt über dessen,
  • bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags,
  • beschließt über den Ausschluss von Mitgliedern.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vertreter*innen gefasst. Beschlüsse über die Ordnung der AG bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Vertreter*innen und der Bestätigung durch das Konsistorium der EKBO.

Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.

5.2. Leitungskreis

Der Leitungskreis setzt sich zusammen aus den gewählten Vertreter*innen und dem/der für die Arbeitsgemeinschaft zuständigen Studienleiter*in des AKD. Er tritt in der Regel dreimal im Jahr zusammen.

Zu seinen Aufgaben gehören

  • die Leitung der Arbeitsgemeinschaft zwischen den Mitgliederversammlungen,
  • der Beschluss über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern,
  • die Erstellung eines Haushaltsplans über den Einsatz der Mittel,
  • der Beschluss über die Weitergabe von Kollektenmitteln für die Ev. Häuser in der EKBO,
  • die Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung,
  • die Entsendung von Delegierten der Arbeitsgemeinschaft in die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Häuser in der EKD.

Der Leitungskreis kann sich eine Geschäftsordnung geben.

5.3. Geschäftsstelle

Das Amt für kirchliche Dienste nimmt die Funktion einer Geschäftsstelle für die Arbeitsgemeinschaft, einschließlich der Haushalts- und Kassenführung wahr. Ansprechpartner ist der/die zuständige Studienleiter*in, der/die Aufgaben der Geschäftsführung für den Leitungskreis übernimmt und Mitglied im Leitungskreis ist. Die Kassenprüfung erfolgt im Zuge der Prüfung der Jahresrechnung des AKD.

6.  Mitgliedsbeitrag

Der Höhe des Mitgliedsbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Der Beitrag ist jährlich fällig zum 31.3. des laufenden Jahres.

7.  Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Kündigung mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Der Leitungskreis ist berechtigt, bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags den Ausschluss aus der Arbeitsgemeinschaft herbeizuführen.

Wer die Voraussetzung der Mitgliedschaft gemäß den Grundlagen und Zielen der AG nicht mehr erfüllt, verliert automatisch die Mitgliedschaft. Dies bedarf einer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.

8.  Auflösung

Der Beschluss über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft kann durch Abstimmung durch eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder bei einer Mitgliederversammlung erfolgen. Er bedarf der Bestätigung durch das Konsistorium der EKBO. Das Vermögen fällt der Landeskirche zu und ist für Zwecke der Arbeitsgemeinschaft einzusetzen.

 

Diese Ordnung tritt mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung vom 11.2.2020 und die Bestätigung durch das Konsistorium der EKBO vom 28.4.2020 in Kraft.