Übergabe

Zum Dienstbeginn in einer neuen (oder der ersten) Pfarrstelle gehört eine Übergabe. Sie brauchen dabei nicht viel tun, denn die Übergabe wird durch die/den zuständige/n Archivpfleger:in des Kirchenkreises organisiert.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Übergabe:

Wozu dient die Übergabe?

Die Übergabe dient der Sichtung und Kenntnisnahme z. B. amtlicher Schriftstücke, der Kirchenbücher, Kassenbücher, der Akten, des Gemeindesiegels und der Vermögenswerte der Kirchengemeinde.

Wann muss ich keine Übergabe machen?

Eine Übergabe machen Sie nicht, wenn Sie zum Beispiel eine kreiskirchliche Pfarrstelle oder eine Funktionspfarrstelle ausüben.

Wann ist der ideale Zeitpunkt für eine Übergabe?

Der ideale Zeitpunkt für eine Übergabe ist vor Dienstantritt der neuen Pfarrperson. Dies ist allerdings nicht immer realisierbar und kann daher auch später erfolgen.

Lade ich als neue Stelleninhaber:in zur Übergabe ein?

Nein. Der/die kreiskirchliche Archivpfleger:in lädt zur Übergabe ein. Sollte es eine solche Person im Kirchenkreis nicht geben, so lädt der/die Superintendent:in ein.

Wer ist an der Übergabe beteiligt?
  • Kreiskirchliche:r Archivpfleger:in
  • Superintendent:in oder Stellvertreter:in
  • GKR-Mitglied der Gemeinde
  • ehemaliger Pfarrstelleninhaber:in oder Vakanzverwalter:in
  • die neue Pfarrperson
Gibt es ein Formular, das ich mitbringen sollte?

Nein. Alle Unterlagen werden vom / von der Archivpfleger:in mitgebracht.

Gibt es ein Übergabeprotokoll?

Ja. In der Regel wird das alte Protokoll (von der letzten Übergabe) als Grundlage genommen und daraus ein neues Protokoll erstellt.

Gibt es eine Mustervorlage für eine Übergabe?

Ja. Hier finden Sie eine Mustervorlage.

Ist die Dienstwohnung Teil der Übergabe?

Nein. Für die Dienstwohnung gelten eigene Verordnungen.

Wie dokumentiere ich Mängel und in welchen Fällen bestehe ich darauf, dass nachgearbeitet wird?

Wenn es Diskrepanzen zum alten Protokoll gibt, wenn dort also Dinge aufgeführt sind, die jetzt nicht mehr auffindbar sind.

Wer unterschreibt das Übergabeprotokoll?

Das Protokoll wird von allen Anwesenden unterschrieben (siehe auch Mustervorlage).

Muss das Übergabeprotokoll in den GKR eingebracht werden?

Nein. Es ist ja bereits ein GKR-Mitglied bei der Übergabe anwesend.

Wann sollte ich ein Übergabeprotokoll nicht unterschreiben?

Wenn die im Protokoll aufgeführten Dinge nicht da sind. Dann sollten Sie auf Nacharbeit bestehen.

Wo wird das Übergabeprotokoll abgelegt?

Das Protokoll wird in der Regel in der Gemeinde, in der Suptur, beim / bei der kreiskirchlichen Archivpfleger:in und im landeskirchlichen Archiv abgelegt. Darum kümmert sich der / die Archivpfleger:in.