Zum Dienstbeginn in einer neuen (oder der ersten) Pfarrstelle gehört eine Übergabe. Sie brauchen dabei nicht viel tun, denn die Übergabe wird durch die/den zuständige/n Archivpfleger:in des Kirchenkreises organisiert.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Übergabe:
Die Übergabe dient der Sichtung und Kenntnisnahme z. B. amtlicher Schriftstücke, der Kirchenbücher, Kassenbücher, der Akten, des Gemeindesiegels und der Vermögenswerte der Kirchengemeinde.
Eine Übergabe machen Sie nicht, wenn Sie zum Beispiel eine kreiskirchliche Pfarrstelle oder eine Funktionspfarrstelle ausüben.
Der ideale Zeitpunkt für eine Übergabe ist vor Dienstantritt der neuen Pfarrperson. Dies ist allerdings nicht immer realisierbar und kann daher auch später erfolgen.
Nein. Der/die kreiskirchliche Archivpfleger:in lädt zur Übergabe ein. Sollte es eine solche Person im Kirchenkreis nicht geben, so lädt der/die Superintendent:in ein.
- Kreiskirchliche:r Archivpfleger:in
- Superintendent:in oder Stellvertreter:in
- GKR-Mitglied der Gemeinde
- ehemaliger Pfarrstelleninhaber:in oder Vakanzverwalter:in
- die neue Pfarrperson
Nein. Alle Unterlagen werden vom / von der Archivpfleger:in mitgebracht.
Ja. In der Regel wird das alte Protokoll (von der letzten Übergabe) als Grundlage genommen und daraus ein neues Protokoll erstellt.
Ja. Hier finden Sie eine Mustervorlage.
Nein. Für die Dienstwohnung gelten eigene Verordnungen.
Wenn es Diskrepanzen zum alten Protokoll gibt, wenn dort also Dinge aufgeführt sind, die jetzt nicht mehr auffindbar sind.
Das Protokoll wird von allen Anwesenden unterschrieben (siehe auch Mustervorlage).
Nein. Es ist ja bereits ein GKR-Mitglied bei der Übergabe anwesend.
Wenn die im Protokoll aufgeführten Dinge nicht da sind. Dann sollten Sie auf Nacharbeit bestehen.
Das Protokoll wird in der Regel in der Gemeinde, in der Suptur, beim / bei der kreiskirchlichen Archivpfleger:in und im landeskirchlichen Archiv abgelegt. Darum kümmert sich der / die Archivpfleger:in.