Gibt es Möglichkeiten, Konfi-Freizeiten und -Projekte in der EKBO fördern zu lassen?
Grundsätzlich ja, aber nicht alles kann gefördert werden. Die Förderrichtlinien für Berlin und Brandenburg finden Sie hier.
Für die gemeindliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, dazu gehört auch die Konfi-Arbeit, stehen öffentliche Fördermittel für Jugendverbandsarbeit und außerschulische Jugendbildung im Rahmen der geltenden Altersbegrenzungen und Richtlinien zur Verfügung. Zur Förderung besonderer Projekte der Arbeit mit Kindern und der Jugendarbeit können außerdem Kollektenmittel beantragt werden.
Was wird aus Kollektenmitteln gefördert?
Es werden besondere oder innovative Projekte gefördert. „Besondere Projekte“ sind der Schwerpunkt der Jugendarbeit in einem Kirchenkreis oder einer Region; sie prägen die Arbeit dort und strahlen nach außen aus. In einem regionalen Zusammenhang kann es nicht mehrere besondere Projekte gleichzeitig geben. „Innovative Projekte“ bringen ein neues Element in die Arbeit, dass es so vor Ort noch nicht gegeben hat. Sie haben eine Wirkung für die künftige Arbeit. Wer ein weiteres innovatives Projekt plant, sollte über die Wirkung des ersten Projekts Rechenschaft geben. Projekte sind vorrangig Veranstaltungen und Events. Fahrten und Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung werden nachrangig berücksichtigt, öffentliche Förderung hat Vorrang.
Voraussetzung: Antragsberechtigt sind Gemeinden und Kirchenkreise sowie Werke unserer Kirche und Verbände der evangelischen Jugendarbeit.
Wie und wo kann ich Fördermittel beantragen?
Alle Formulare für die Beantragung für Kollektenmittel als auch für öffentlich geförderte Projekte oder Freizeiten finden sich hier.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich hinsichtlich der Fördermittel beraten lassen möchte?
Jeremias Treu, Studienleitung Konfi-Arbeit
+49 30 3191 276|+49 151 2107 8676|j.treu@akd-ekbo.de