Beschreibung |
(Art. 25 Abs. 1 Satz 1 GO) Ein dürrer Satz in der Grundordnung (GO) unserer Landeskirche, der besagt, dass Geschäftsführung in jedem Fall geschieht bzw. zu geschehen hat. Wie das geschieht, das gestaltet sich sehr unterschiedlich. Es gibt geschäftsführende Pfarrer*innen, Kirchmeister*innen; GKR-Vorsitzende oder andere ehrenamtliche GKR-Mitglieder nehmen geschäftsführende Funktionen wahr. Aber ist eigentlich klar, welche Tätigkeiten Geschäftsführungsaufgaben sind und welche nicht? Zudem haben sich punktuell neue Berufsbilder entwickelt, mit den verschiedensten Bezeichnungen: Gemeindemanager*in, Geschäftsführer*in, Geschäftsleiter*in … Da stellt sich die Frage, wie diese bunte Praxis mit der Grundordnung zusammenpasst. Oder: Wie können (und müssen) Tätigkeiten und Rollen zu anderen Bereichen der gemeindlichen Arbeit abgegrenzt werden? Neben (formalen) Klärungen stehen diese und weitere Fragen/Anliegen der Teilnehmenden im Mittelpunkt des Workshops. Dieser Workshop „Geschäftsführung in Kirchengemeinden“ kann ein erster Auftakt sein. Er richtet sich an Interessierte insbesondere an GKR-Vorsitzende, Pfarrer*innen und weitere zuständige berufliche/ehrenamtliche Mitarbeiter*innen. Ausführlicher Flyer mit Anmeldeabschnitt: Geschäftsführung in KG_ E Koordination:Bernd Neukirch, Studienleiter AKD Anmeldung bis zum 18.05.2018 |
Zielgruppe |
Interessierte, GKR-Vorsitzende, Pfarrer*innen und weitere zuständige berufliche/ehrenamtliche Mitarbeiter*innen |
Leitung |
Holger Bentele, Studienleiter AKD, Heike Koster, Abtlg. 1, Konsistorium der EKBO, Magdalena Stachura, Geschäftsführung EV. KG Tiergarten, Berlin |
Ort |
Amt für kirchliche Dienste (AKD)
Goethestraße 26–30 10625 Berlin weiterlesen |
Kosten |
20,00€ (inkl. Mittagsimbiss) |
Kontakt |
Amt für kirchliche Dienste (AKD) Goethestraße 26–30 | 10625 Berlin Ariane Usche |
Anmeldung |
Geschäftsführung in Kirchengemeinden – Wer macht’s? Wie geht’s?Fr. 25.05.20189.00–16.00
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Geschäftsführung in Kirchengemeinden – Wer macht’s? Wie geht’s?
Workshop
25
Mai