Das Kirchengemeindestrukturgesetz (KGSG) ist auf der Frühjahrstagung der Landessynode beschlossen worden. Der Entwurf eines Mindestmitgliederzahlgesetzes wird auf der Herbsttagung der Landessynode (10.–12. November 2021) beraten. Viele Engagierte und Interessierte, die sich in den vergangenen Monaten an den Diskussionen und Abendgesprächen, ob digital oder präsentisch, beteiligt haben, sehen die Notwendigkeit einer Veränderung.
Im Prozess des Austausches sind auch Alternativen vorgeschlagen worden, wie sich kleinste Gemeinden verändern möchten. Alle trägt ein gemeinsames Anliegen, dass nicht nur die Kirche, sondern das gemeindliche Leben im Dorf bleibt, vielleicht sogar neu ins Dorf kommt. Auf jeden Fall soll dies nicht mit zusätzlichen Hürden und Schwierigkeiten belegt werden.
Auf die wichtigsten Aspekte gehen wir auf unserer Fragen-Antworten-Seite ein.