Begleitergruppe für Sozialdiakonische Kinder- und Jugendarbeit

Im Auftrag der Kirchenleitung, der Kreiskirchenräte bzw. der Gemeindekirchenräte oder der von ihnen beauftragten Trägervereine nimmt die Begleitergruppe für Sozialdiakonische Kinder- und Jugendarbeit (BG) die Fachaufsicht für die Projekte der Sozialdiakonischen Kinder- und Jugendarbeit, im Besonderen die, für die letztverantwortlichen (leitenden) Mitarbeiter:innen wahr.

Die Fachaufsicht wird, durch die jeweiligen Träger der Projekte, an die BG per Beschluss abgegeben. Die verbindliche Teilnahme an der BG ist für alle leitenden Mitarbeiter:innen der Offenen/Sozialdiakonischen Arbeit möglich.

Aufgaben und Arbeitsweise

Die BG ist eine fachliche Beratungsrunde mit folgenden Schwerpunkten:

  • pädagogisch-konzeptionelle Arbeit
  • Management
  • Teamleitung
  • Verwaltung
  • Lobbyarbeit
  • Projektentwicklung

Die Teilnahme an den Beratungen ist für alle Mitglieder der Gruppe verbindlich. Über alle in den Beratungen besprochenen Inhalte ist Verschwiegenheit zu wahren.

Die Leitung der BG erfolgt durch die Projektleiter:innen in rotierendem Modus nach jeweils drei Sitzungen.

Die Aufgaben der Leiter:innen sind:

  • Vorbereitung der Sitzungen (Tagesordnung erarbeiten etc.)
  • Organisation der SFB (Termine etc.)
  • Strukturierung, methodische Gestaltung und Gesprächsführung
  • Kontrolle (Protokollkontrolle, Umsetzung von fachlichen Empfehlungen aus der Beratung).

Bei diesen Aufgaben wird die Leitung durch das AKD unterstützt.

Jedes zu beratende Mitglied berichtet mindestens einmal jährlich ausführlich über sein/ihr Projekt und seine/ihre Arbeit. Dies passiert mittels eines schriftlichen Arbeitsberichtes auf der Grundlage eines vereinbarten Strukturvorschlages. Die BG nimmt den Arbeitsbericht mit kritischer Reflexion entgegen. Ziele, Arbeitskonzeption und Arbeitsschritte sollen miteinander verglichen und beraten werden, Konfliktsituationen im Team, in und mit den Zielgruppen sowie mit Trägern sollen erhellt und bearbeitet werden. Entscheidungen für Veränderungen im Projekt sollen in der BG gemeinsam bedacht werden.

Ziel der Reflexion ist es, die/den Mitarbeiter:in aus fachlicher Sicht zu unterstützen und zu stärken. Im Anschluss an die Beratung gibt die BG der/dem leitenden Mitarbeiter:in mindestens eine Empfehlung mit. Diese Empfehlungen werden protokolliert. Ihre Umsetzung wird nach einem gewissen zeitlichen Abstand (etwa 2 Sitzungen) überprüft und ggf. erneut beraten.

Jedes zu beratende Mitglied der BG gibt zu allen regulären Sitzungen einen Kurzbericht mit aktuellen Informationen und Fragen. Die Berichte sollen schriftlich vorliegen. Besondere Fragen und Probleme, die über die Kenntnisnahme des Berichtes hinausgehen, werden beraten. Konzeptionelle Änderungen und andere Umgestaltungen von grundlegender Bedeutung für die Projekte sollen vor deren Umsetzung mit den Mitgliedern der BG beraten werden.

Die Berichte erhalten alle Mitglieder der BG eine Woche vor der jeweiligen Sitzung.
In besonderen Krisensituationen besteht für jedes Mitglied der BG die Möglichkeit, eine außerordentliche Beratung durch die Gruppe oder einzelne Mitglieder zu bekommen.

Fortbildungen der BG geschehen nach Bedarf.

Mindestens einmal jährlich findet eine zweitägige Klausurtagung statt, für

  • Fort- und Weiterbildung und/oder
  • Themen, die in regulären Sitzungen nicht ausreichend bearbeitet werden können.

Die Sitzungen werden protokolliert. Das mit den Mitgliedern der BG abgestimmte Ergebnisprotokoll wird gemeinsam mit dem Jahresbericht durch das AKD (F4) den Projektträgern, der Generalsuperintendentin von Berlin und dem Konsistorium/der Kirchenleitung der EKBO zur Kenntnis gegeben.


Ansprechperson

Ute Lingner, Studienleitung Bildung und sozialdiakonische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
+49 30 3191 181|+49 151 2105 0537|u.lingner@akd-ekbo.de

Sachbearbeitung

Marianne Spieler
+49 30 3191 182|m.spieler@akd-ekbo.de