Zugang von Kindern und Jugendlichen zu 3G/2G-Veranstaltungen und 3G/2G-Gottesdiensten

Berlin

Testnachweis

Unter 6 Jahren: kein Testnachweis erforderlich, Kinder unter 6 Jahren dürfen ohne Testnachweis an 2/3G-Veranstaltungen teilnehmen.

Ab 6 bis 16 Jahren: Zugang während der Schulzeit (also bis 22.12.) mit Vorlage Schülerausweis/BVG Karte. Ab 23.12. bis 2.1.2022 benötigen auch die Schülerinnen und Schüler einen negativen Test, um Zugang zu den Veranstaltungen zu haben.

Ab 16 Jahren: wenn noch Schülerin/Schüler s. o.; wenn kein Schulbesuch mehr, dann negativer Test erforderlich.

Testung

Zulässig sind folgende Nachweise einer negativen Testung:

  • Test in zugelassener Teststelle, mit digitalem Nachweis, PoC-Antigentest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden;
  • Teststelle vor Ort: beauftragte, geschulte Person überwacht vor Ort einen PoC-Antigentest und erstellt bei einem negativen Test eine Bescheinigung;
  • Vor Ort wird unter Aufsicht ein Selbsttest (PoC-Antigentest) durchgeführt und bei einem negativen Ergebnis darf an der Veranstaltung teilgenommen werden.

Zitat Hygienerahmenkonzept des Landes Berlin vom 9.12.2021:

„Ein Testnachweis kann entweder durch PCR-Testung (nicht älter als 48 Stunden) oder möglichst tagesaktuell (max. 24 Stunden) durch Antigen-Schnelltests erfolgen, § 6 der VO. Darunter fällt auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durch Personal des Verantwortlichen ohne auszustellende Bescheinigung (Test vor Ort) oder ein Selbsttest unter fachkundiger Aufsicht, für den zum Nachweis eine Bescheinigung auszustellen ist.“

Kirchengemeinden dürfen Kinder und Jugendlichen Schnelltests zur Verfügung stellen, die in Selbstanwendung unter Aufsicht genutzt werden können. Zeigen die Tests ein negatives Ergebnis, darf an der Veranstaltung/dem Gottesdienst teilgenommen werden.

Maske

Unter 6 Jahren keine Pflicht zum Tragen einer Maske.

Unter 14 Jahren keine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, eine OP-Maske reicht.

Über 14 Jahren Pflicht zum Tragen einer Maske wie bei Erwachsenen.

Brandenburg

Testnachweis

Unter 14 Jahren: kein Testnachweis erforderlich, Kinder unter 14 Jahren dürfen ohne Testnachweis an 2/3G-Veranstaltungen teilnehmen.

Ab 14 bis 18 Jahren: Zugang während der Schulzeit (also bis 17.12.) mit Vorlage Schülerausweis. Ab 18.12. bis 2.1.2022 benötigen auch die Schülerinnen und Schüler einen negativen Test, um Zugang zu den Veranstaltungen zu haben. Der Testnachweis gilt als erbracht, wenn die/der Erziehungsberechtigte bescheinigt, dass eine Selbsttestung mit einem PoC-Antigenschnelltest erfolgt ist und ein negatives Ergebnis erbracht hat.

Ab 16 Jahren und nicht mehr Schülerin/Schüler: Testnachweis immer erforderlich, keine Möglichkeit durch Selbsttest und Bescheinigung des Erziehungsberechtigten den Testnachweis zu erbringen.

Testung

Zulässig sind folgende Nachweise einer negativen Testung:

Eine nicht länger als 24 Stunden zurückliegende Testung im Sinne von § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (Antigen-Test) oder

eine nicht länger als 48 Stunden zurückliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test)

zugrunde liegen; die jeweils zugrundeliegende Testung muss die geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.

Also Nachweise von Teststellen, keine Selbsttests unter Aufsicht!

Maske

Unter 6 Jahren keine Pflicht zum Tragen einer Maske.

Unter 14 Jahren keine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, eine Mund-Nase-Bedeckung reicht.

Über 14 Jahren Pflicht zum Tragen einer Maske wie bei Erwachsenen.

Sachsen

Testnachweis

Unter 6 Jahren: kein Testnachweis erforderlich, Kinder unter 6 Jahren dürfen ohne Testnachweis an 2/3G Veranstaltungen teilnehmen.

Ab 6 bis 16 Jahren: Zugang während der Schulzeit (also bis 22.12.) mit Vorlage Schülerausweis. Ab 23.12. bis 2.1.2022 benötigen auch die Schülerinnen und Schüler einen negativen Test, um Zugang zu den Veranstaltungen zu haben.

Ab 16 Jahren: auch mit negativem Test kein Zugang zu 2G Veranstaltungen.

Testung

Zulässig sind folgende Nachweise einer negativen Testung:

Eine nicht länger als 24 Stunden zurückliegende Testung (Antigen-Test) oder

eine nicht länger als 48 Stunden zurückliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test).

Zitat Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes  Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit-2019 (COVID-19)

(Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung – SächsCoronaHygAV)

vom 13. Dezember 2021:

„Wenn für den Zutritt zu einer Einrichtung oder Arbeitsstätte ein negativer Testnachweis erforderlich ist, kann der Test vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden, wenn die örtlichen und personellen Gegebenheiten dies zulassen.“

Kirchengemeinden dürfen Kindern und Jugendlichen Schnelltests zur Verfügung stellen, die in Selbstanwendung unter Aufsicht genutzt werden können. Zeigen die Tests ein negatives Ergebnis, darf an der Veranstaltung/dem Gottesdienst teilgenommen werden.

Maske

Unter 6 Jahren keine Pflicht zum Tragen einer Maske.

Unter 14 Jahren keine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, eine Mund-Nase-Bedeckung reicht.

Über 14 Jahren Pflicht zum Tragen einer Maske wie bei Erwachsenen.


Weiterführende Informationen der Landeskirche zum Umgang mit SARS-CoV-2 finden sich auch auf der Seite der EKBO.

Hinweise und Empfehlungen für die Arbeit mit Kindern, Konfi-Arbeit und Jugendarbeit in der EKBO zum Umgang mit der Corona-Pandemie finden Sie hier.

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Abonnieren über die Webseite oder bei iTunes oder bei Spotify unter dem Titel „What about Jugendarbeit“


Ansprechpersonen

Julia Daser, Landespfarrerin für die Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit
+49 151 2059 5457|j.daser@akd-ekbo.de

Frank Feuerschütz, Studienleitung Jugendarbeit, Schwerpunkt Beratung und Begleitung in den Kirchenkreisen
+49 151 2058 7836|f.feuerschuetz@akd-ekbo.de

Heinrich Oehme, Studienleitung Jugendverbandsarbeit sowie Kinder- und Jugendpolitik
+49 30 3191 191|+49 151 6284 2954|h.oehme@akd-ekbo.de