Die Beschränkungen der Arbeit mit Kindern, Konfirmandenarbeit und Jugendarbeit im Zuge der Corona-Pandemie haben den entsprechenden Arbeitsbereichen in den vergangenen Wochen einiges abverlangt. Viele Veranstaltungen und Angebote konnten nicht mehr stattfinden. Der Kontakt zu Kindern, Konfirmand*innen, Jugendlichen und Kolleg*innen musste neugestaltet werden. Bekannte Veranstaltungsformate konnten digital stattfinden und ganz neue Formate sind entstanden, haben uns kreativ und technisch herausgefordert und bereichert.
Nun gibt es die Perspektive, dass uns gewohnte Angebote wieder stattfinden können. In dieser Orientierungshilfe wird darauf hingewiesen, dass auf die Bestimmungen in den jeweiligen Bundesländern geachtet werden muss und welche grundsätzlichen Fragen in den Blick genommen werden müssen.
Grundsätzliches
Es muss bewusst sein: Den Akteur*innen der Arbeit mit Kindern, Konfirmandenarbeit und Jugendarbeit kommt bei der schrittweisen Öffnung der Angebote eine hohe Verantwortung zu. Das gesundheitliche Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und deren Familien, sowie der ehrenamtlich Aktiven sollte bei allen Abwägungen Priorität haben und über allem stehen. Zudem sind auch Kolleg*innen der Risikogruppe zu berücksichtigen.
Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 weiter zu verhindern, muss auch in unserer Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Angeboten Berücksichtigung finden. Die Pandemie ist noch nicht vorbei.
So ist zu bedenken: Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll.
Trotz der bundesweiten Abstimmung werden in den Bundesländern unterschiedliche Maßnahmen und Beschränkungen gelockert. Zum Teil sind die neuen Regelungen noch nicht terminiert und Rahmenbedingungen unterschiedlich gestaltet. Dazu kommt, dass die Zahlen der jeweils aktuellen Neuinfektionen dazu führen können, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus regional begrenzt (wieder) angeordnet werden.
Wer plant, Veranstaltungen mit direktem Kontakt von Menschen wieder anzubieten, muss grundsätzlich prüfen:
- Welche Bestimmungen des Landes gelten aktuell?
- Sehen die Kommunen zusätzliche Bestimmungen vor?
- z. B.: Sind von Behörden Hygienepläne zu bestätigen?
Eines ist jedoch deutlich: Ohne einen Hygieneplan, der Punkte wie
- persönliche Hygiene,
- Raumhygiene,
- Hygiene im Sanitärbereich,
- Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf,
- Abstandsflächen und Wegeführung,
- Dokumentation von Teilnehmenden sowie
- Zusammensetzung und Kontinuität der Gruppe und deren Leitung
beschreibt, kann keine Veranstaltung und kein Angebot mit direktem Kontakt stattfinden.
Welche Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?
Auch wenn die Rahmenbedingungen es teilweise zulassen, muss abgewogen werden: Ist es sinnvoll, eine Veranstaltung oder ein Angebot wieder stattfinden zu lassen?
- Wird das Angebot wieder genauso oder annähernd so bereichernd für die Kinder und Jugendlichen, wie es vor den Beschränkungen erlebt wurde, wenn alle Hygienestandards beachtet und durchgeführt werden und die Abstandsregelungen eingehalten werden?
- Ist das Einhalten der Hygienestandards mit der Zielgruppe überhaupt möglich?
- Sind pädagogische Ziele wie „Begegnungsräume schaffen“ und „Beziehungsarbeit leisten“ in den derzeit gebotenen Kleinstgruppen sinnvoll zu erreichen?
Nach dieser Abwägung müssen die beteiligten Personen, der Ort und die Art der Veranstaltung betrachtet werden:
- Können an dem Veranstaltungsort zielführende Hygienepläne inkl. Abstandsflächen eingehalten werden?
- Ist eine regelmäßige Reinigung möglich?
- Sind Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf beteiligt (Teilnehmende, Ehrenamtliche, Berufliche)?
Wer trifft in unseren Bezügen welche Entscheidungen?
Die Verantwortung für die Durchführung von Veranstaltungen liegt bei den Veranstaltenden selbst (z. B. Gemeindekirchenrat oder Vorstand) oder zugunsten einer Vereinheitlichung bei einer übergeordneten Stelle (z. B. Kreiskirchenrat). Vereinheitlichungen darüber hinaus sind aufgrund der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten kaum möglich.
Gegebenenfalls sind diese Entscheidungen durch Behörden wie Jugendämtern oder Gesundheitsämter zu bestätigen bzw. sind Veranstaltende aufgefordert durch Einreichung von Unterlagen Einvernehmen mit kommunalen Behörden herzustellen.
Ein Ausblick auf den Sommer: Fahrten, Freizeiten, Rüstzeiten
Mit Blick auf die derzeit zugelassenen Gruppengrößen und die erforderlichen Rahmenbedingungen scheint es kaum vorstellbar, im Sommer Fahrten, Freizeiten oder Rüstzeiten mit Übernachtungen durchzuführen.
Auch wenn die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nur bis zum 14. Juni gilt, raten wir aufgrund der schwierigen Reisebedingungen bereits jetzt auch von Gruppenreisen (als nicht notwendige, touristische Reisen) ins Ausland ab.
Weiterführende Links
Ein Musterhygieneplan und ein Plakat: Hygienemaßnahmen für Jugendeinrichtungen findet sich unter: berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/familien
Beachtenswert sind außerdem die dort hinterlegten Empfehlungen für Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit.
Hinweise für die Arbeit mit Konfirmand*innen in Zeiten von Corona finden Sie hier: akd-ekbo.de/konfirmandenarbeit/in-der-corona-zeit
Weitere Fragen und Beratungsbedarf
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen muss nicht in Gänze ausfallen, wenn die Rahmenbedingungen für direkte Angebote (noch) nicht bestehen. Die Erfahrung zeigt, unter ganz unterschiedlichen Bedingungen hat sich die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen kreativ und in bisher ungewöhnlicher Weise verändert. Daran sollten wir anknüpfen. Wenn Sie sich dazu Austausch wünschen, andere Fragen und Bedarfe haben oder sich Beratung wünschen, stehen Ihnen die Studienleitenden im Arbeitsbereich Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit gern zur Verfügung:
Michael Frenzel, Studienleitung Jugendarbeit
+49 30 3191 181|+49 151 2102 7744|m.frenzel@akd-ekbo.de
Jeremias Treu, Studienleitung Konfi-Arbeit
+49 30 3191 276|+49 151 2107 8676|j.treu@akd-ekbo.de
Silke Hansen, Studienleitung Prävention sexualisierter Gewalt in der EKBO und Jugendarbeit
+49 151 2102 7916|s.hansen@akd-ekbo.de
Heinrich Oehme, Studienleitung Jugendverbandsarbeit sowie Kinder- und Jugendpolitik
+49 30 3191 191|+49 151 6284 2954|h.oehme@akd-ekbo.de
Stand | 13.05.2020