Neue Fördermöglichkeiten für interreligiöse Zusammenarbeit

Mit der Veröffentlichung neuer Förderkriterien setzt die Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Stärkung des Dialogs zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Für Akteur:innen in Kirche und Zivilgesellschaft eröffnet sich damit ab 2027 eine konkrete Möglichkeit, interreligiöse Zusammenarbeit strukturell weiterzuentwickeln und neue Zielgruppen zu erreichen.

Die Antragsfrist ist der 30.09.2026. Die offiziellen Förderkriterien finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/kultgz/religion-und-weltanschauung/projektfoerderung/

Gefördert werden Projekte, die den Dialog zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften stärken.

Im Fokus stehen insbesondere Vorhaben, die:

  • demokratiestärkend wirken
  • Menschen erreichen, die bisher wenig Zugang zu interreligiösem Dialog haben
  • junge Erwachsene (18–30 Jahre) einbeziehen
  • neue Akteur:innen für die Zusammenarbeit gewinnen

Für viele kirchliche Kontexte ist interreligiöse Zusammenarbeit bereits Teil der Praxis – häufig jedoch projektbezogen oder lokal begrenzt. Die aktuelle Förderung setzt hier gezielt an:

  • Kooperationen mit Partner:innen sind ausdrücklich erwünscht und erhöhen die Erfolgschancen
  • neue Zielgruppen sind ausdrücklich gewünscht
  • Projekte sollen gesellschaftliche Wirkung entfalten, nicht nur interne Formate bleiben.

Daraus ergibt sich eine Verschiebung: von „Begegnungsformaten“ hin zu strategisch angelegten Dialogprojekten. Die Ausschreibung bietet damit eine echte Chance, interreligiöse Zusammenarbeit aus der projektbezogenen Praxis in tragfähige, längerfristige Strukturen zu überführen. 

Gleichzeitig setzt die Förderung voraus, dass bestehende Praxis in klar strukturierte, konzeptionell ausgearbeitete und kooperativ angelegte Projekte überführt wird. Dies erfordert zusätzliche Ressourcen in Planung, Abstimmung und Umsetzung. Gerade für kirchliche Akteur:innen kann dies eine Möglichkeit sein, bestehende Aktivitäten weiterzuentwickeln und neue Kooperationen einzugehen. 


Weitere Infos zur Förderung

Kooperationen sollten frühzeitig aufgebaut und verbindlich gestaltet werden. Gemeint ist dabei nicht nur punktuelle Zusammenarbeit, sondern eine konzeptionell eingebundene und gemeinsam verantwortete Projektentwicklung.

Antragsberechtigt sind:

  • Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
  • Dialognetzwerke
  • zivilgesellschaftliche Akteur:innen (in Kooperation)

Förderfähig sind grundsätzlich Gesamtausgaben von 30.000 bis 100.000 € je Projektvorhaben und Haushaltsjahr. Dabei ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben zu erbringen. Für einzelne Förderschwerpunkte gelten abweichende Förderhöhen gemäß den Förderkriterien. Eine mehrjährige Förderung bis 2029 ist möglich. 

Zentrale Erfolgsfaktoren für eine Antragstellung sind:

  • tragfähige Projektstruktur
  • klare Zieldefinition
  • belastbare und verbindliche Kooperationen
  • eine bestehende oder gezielt aufgebaute interreligiöse Zusammenarbeit
  • Zugang zu neuen Zielgruppen
  • ausreichende personelle Ressourcen für Antrag und Umsetzung
  • die Fähigkeit, Eigenmittel zuverlässig einzubringen

Am 19. Mai 2026 findet ein Informations- und Vernetzungstag zur Fördermöglichkeit statt.

Dieser Tag bietet:

  • Klärung zur Antragstellung
  • gezielte Vernetzung für Projektpartnerschaften

Anmeldung bis 14.05.2026: bkrw-projekte@kultur.berlin.de