Mitarbeitende, die in ihren Beruf starten, benötigen von Anfang an gute und gut begleitete Erfahrungen mit Kirche, um anschließend begeistert und motiviert ihre Gaben und Kompetenzen in die EKBO einbringen zu können. Der Start in den Beruf benötigt Freiräume zur Reflexion. Diese Freiräume ermöglichen wir verstärkt auch in der »Fortbildung in den ersten Arbeitsjahren« (FEA). Manches klappt bereits, manche Freiräume sind am Entstehen, an anderen Stellen gestaltet es sich als besonders schwierig, mehr Entfaltungsfreiraum zu ermöglichen.
1. Freiraum durch Entwicklung eigener Fortbildungsidentität
Ein zentrales Anliegen des AKD ist es, Berufseinsteigende darin zu unterstützen, ihre eigene Fortbildungsidentität zu entwickeln. Dies geschieht durch die Neuausrichtung der »Fortbildungsangebote in den ersten Arbeitsjahren« (FEA).
Pfarrer:innen haben die Möglichkeit, ihre Fortbildungen zunehmend selbst zu wählen. In Zukunft soll weniger Wert auf feste Gruppenkontexte gelegt werden, stattdessen wird Raum für flexibles kollegiales Vernetzen und Beraten geschaffen, je nach Bedarf der Mitarbeitenden. Es gibt nur noch wenige Pflichtkurse zu zentralen kulturellen Themen, z. B. einen Aufbaukurs zur Prävention sexualisierter Gewalt aus der Leitungsperspektive und einen Workshop zur Förderung von Diversität sowie einen »EKBOarding«-Tag. Letzterer bietet allen neuen Mitarbeitenden der EKBO eine Plattform für frei wählbare Workshops und ein feierliches Willkommen. Dieses soll nicht nur das Verständnis für EKBO-Strukturen fördern, sondern auch zur interprofessionellen Kooperation im Berufsalltag einladen.
Entsprechend bleiben den FEA-Teilnehmer:innen fünf frei wählbare Fortbildungstage, wobei angestrebt wird, diese Anzahl weiter zu erhöhen.
2. Geschäftsführungs-Expertise – echter Freiraum, oder nicht?
In den vergangenen Jahren hat sich ein deutlicher Bedarf bei berufseinsteigenden Pfarrer:innen in der EKBO nach mehr Wissen im Bereich Geschäftsführung herauskristallisiert. Das ist ein Dilemma, denn diese Kompetenzen haben keinen direkten Bezug zu den Kernaufgaben von Pfarrpersonen, werden in der Praxis jedoch oft erwartet. Geschäftsführung ist eine gemeinsame Aufgabe des GKRs, in die neben der/dem Pfarrer:in auch andere GKR-Mitglieder Expertise und Engagement einbringen. Auch gibt es inzwischen immer mehr professionelle Geschäftsführer:innen in Kirchenkreisen und auf Gemeindeebene, die Aufgaben rund um Finanzen, Personal und Immobilien übernehmen. Doch in der Realität fühlen sich Berufseinsteigende häufig überfordert mit Fragen wie der Interpretation der Sachbücher und Haushaltspläne ihrer Gemeinde, Ansprüche bei Einstellungsgesprächen und der Planung von Gebäuden und Immobilien. Wir haben entsprechend Studientage zu »Praxiswissen Finanzen/Personal/Bauen« eingeführt, die an drei Tagen im Jahr stattfinden. Der Fokus liegt auf den konkreten Praxisfragen, ohne das Ziel, Geschäftsführer:innen auszubilden. Positiver weise stoßen die Studientage auch interprofessionell, jenseits des Pfarrberufs, auf Interesse. Zukünftig braucht es verstärkt bessere strukturelle Rahmenbedingungen, die mehr Freiraum für pastorale Aufgaben ermöglichen.
3. Akuter Freiraumbedarf: Erste Berufsjahre
In der Begleitung der ersten Berufsjahre gibt es unter anderem zwei zentrale Herausforderungen, bei denen die Schaffung von mehr Freiraum helfen könnte: erstens die Entsendung von Pfarrpersonen und zweitens die fehlende Selbstverständlichkeit einer »Fortbildung in den ersten Arbeitsjahren« (FEA) für Professionen jenseits des Pfarrberufs.
a) Die Entsendung in die erste Stelle wird von vielen Pfarrer:innen mindestens als demotivierend und bevormundend erlebt. In den vergangenen Jahren hat es bereits einige positive Veränderungen im Blick auf diesen Übergang in der EKBO gegeben – doch es bleibt einiges an Entwicklungspotenzial: Wie kann eine Struktur geschaffen werden, in der mehr Akteur:innen an der Entscheidung über die Entsendung beteiligt werden? Wie könnte etwa ein Modell mit mehr »Freiraum« für Vikar:innen aussehen, in dem sie selbst aktiv werden können (z. B. ein offenes Bewerbungsverfahren) und es mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu echter Mitentscheidung über die Stelle kommen kann, auch vonseiten der Gemeinden?
b) Während für Pfarrpersonen kirchenrechtlich vorgeschrieben ist, dass es eine Fortbildung in den ersten (zwei) Arbeitsjahren (FEA) gibt, gibt es für Personen aus den meisten anderen Professionen kein vergleichbares verpflichtendes Format. Unser Wunsch wäre es, anderen Berufsgruppen dennoch den Freiraum (zeitlich und finanziell) für vergleichbare Begleitungs- und Fortbildungsangebote zu geben, um eine ausgewogene Unterstützung zu gewährleisten.
Durch diese Freiräume versuchen wir vonseiten des Arbeitsschwerpunktes »Personalbegleitung« im AKD dazu beizutragen, möglichst gute Startbedingungen in den Beruf zu ermöglichen, damit die vielfältigen Talente der neuen Mitarbeitenden optimal zur Geltung kommen können.
Holger Bentele und Henrike Pfannenberg

Dieser Artikel ist Teil des AKD-Arbeitsberichts 2023/2024.
