Hinweise und Empfehlungen für die Arbeit mit Kindern, Konfi-Arbeit und Jugendarbeit in der EKBO zum Umgang mit der Corona-Pandemie

Aktualisiert am 17.12.2021

Die Fallzahlen stagnieren auch zum Ende des Jahres 2021 auf hohem Niveau und damit das Bewusstsein, dass die Corona-Pandemie noch nicht überwunden wurde.

Gleichwohl ist es wichtig, dass wir aus dem letzten Jahr gelernt haben und die außerschulischen Angebote für Kinder und Jugendliche offenbleiben. Wir wollen diesmal erst dann in den digitalen Kontakt zurückkehren, wenn alle anderen Maßnahmen nicht gewirkt haben. Analog zur Schule soll in unserer Arbeit, wo es die Regelungen der jeweiligen Bundesländer (siehe unten) zulassen, in Präsenz stattfinden können. Hybride und digitale Angebotsformate sollten trotz allem auch geprüft werden, um die Partizipation aller zu ermöglichen.

Am Ende dieses Beitrags können dann die einzelnen Regelungen eingesehen werden. Eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Zugang von Kindern und Jugendlichen zu 3G/2G-Veranstaltungen und 3G/2G-Gottesdiensten finden sie hier.

An dieser Stelle soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass wir nach IfSG § 35 verpflichtet sind Infektionen dem jeweiligen Gesundheitsamt anzuzeigen. Hierfür haben wir eine Handlungsempfehlung erstellt: Information zur Meldepflicht

Podcast – What about Jugendarbeit!
#15 – Corona-Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche aus medizinischer Sicht

In dieser Folge bespricht Frank Feuerschütz das Thema Corona aus medizinischer Sicht mit der Kinder- und Jugendmedizinerin Silke Klavehn und versucht die Frage zu klären, wie gefährlich Covid-19 für Kinder und Jugendliche eigentlich ist. 

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Die folgenden Empfehlungen sind nach Veranstaltungen, Durchführung von festen Gruppenangeboten, offenen Kinder und Jugendarbeit, der Einzelberatung und dem Umgang in Kollegien gegliedert.

Veranstaltungen

Alle Veranstaltung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (§2 SGB VIII) sollten nach der sogenannten 3G-Regelung durchgeführt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass neben einem Hygienekonzept auch die Erfassung von Teilnahmedaten notwendig ist. Bei Teilnahme sollte geimpft/genesen separat zu getestet ausgewiesen werden, da im Infektionsfall letztere Personen den Gesundheitsämtern gemeldet werden müssen.

Es gilt darüber hinaus zu beachten, dass Gottesdienste anderen Regeln in den Bundesländern unterliegen, als Veranstaltungen ohne den Zweck der Kinder- und Jugendhilfe.

Abschließend soll noch ein Gedanke zum zielgruppenspezifischen Handeln ergänzt werden: auch wenn Jugendliche sich ab zwölf Jahren impfen dürfen, gibt es Gründe, warum die 3G-Regelung angewendet werden muss. Wenn Jugendliche und junge Erwachsene selbst für ihre Veranstaltungen eine andere Regelung treffen, sollte Ihnen dies möglich gemacht werden, außer es widerspricht der Gesetzeslage. So wäre bspw. für eine Tanzveranstaltung auf eine Einigung für 2G+ möglich, wenn sie selbstorganisiert stattfindet.

Durchführung von (festen) Gruppenangeboten

Bei der Durchführung von festen Gruppenangeboten für Kinder ab sechs Jahren empfehlen wir, ebenfalls die 3G-Regelung anzuwenden, selbst dann, wenn die jeweilige Verordnung nicht so weit reicht. Hier handelt es sich auch neben dem Schutz der Mitarbeitenden, um unsere gesellschaftliche Verantwortung. Jede Infektion birgt ein Risiko auch für geimpfte und genesen Personen (Impfdurchbruch). Soweit in der Schule getestet wurde, ist dies in der Regel für die Gruppenstunde ausreichend. Trotz allem sollten bei Angeboten am Wochenende, wie zum Beispiel ein Gruppentreffen von Kinder- und Jugendlichen, Selbsttests vorgehalten werden.

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die Zugänglichkeit der Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit müssen erhalten bleiben. Demnach sollte hier selbstverständlich auch die 3G-Regelung gelten und bei den über 12-Jährigen auch über zielgruppenspezifische Informationen und Zugänge zu Impfangeboten nachgedacht werden. Grundsätzlich gilt es auch hier, Selbsttests bereitzuhalten (oder mit einem Testzentrum eine Vereinbarung zu treffen, die Tests durchzuführen, wenn Test dort kostenlos möglich sind).

Einzelberatung

Analog zu den Standards der Prävention sexualisierte Gewalt sollte hier immer die Möglichkeit einer Beratung bestehen. Hierfür sollte ein eigener Prozess beschrieben sein, die sowohl Testmöglichkeiten als auch die Gestaltung des entsprechenden Hygienekonzeptes vorsehen.

Umgang im Kollegium und in Teams

Hier empfehlen wir in jedem Fall, die Regelung 2G+ einzuführen. Das bedeutet, dass nur Menschen in präsentischen Sitzungen und Veranstaltungen mit beruflichen oder ehrenamtlichen Zusammenkünften neben dem Nachweis geimpft oder genesen zusätzlich getestet sind. Über hybride Formen der Zusammenarbeit kann an dieser Stelle nachgedacht werden.

Aktuelle Verordnungen der Bundesländer finden Sie auf den Seiten vom Landesjugendring Berlin, Landesjugendring Brandenburg und Kinder und Jugendring Sachsen.


Wir wissen aus Erfahrung, dass unterschiedlichen Bedingungen stetiges Ausprobieren und unterschiedliche Ansätze erfordern. Die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen verändert sich und daran sollten wir anknüpfen. Wenn Sie sich dazu austauschen wollen, andere Fragen und Bedarfe haben oder sich Beratung wünschen, stehen Ihnen die Studienleitenden im Arbeitsbereich Arbeit mit Kindern, Konfi-Arbeit und Jugendarbeit gern zur Verfügung:

Julia Daser, Landespfarrerin für die Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit
+49 151 2059 5457|j.daser@akd-ekbo.de

Frank Feuerschütz, Studienleitung Jugendarbeit, Schwerpunkt Beratung und Begleitung in den Kirchenkreisen
+49 151 2058 7836|f.feuerschuetz@akd-ekbo.de

Michael Frenzel, Studienleitung Jugendarbeit
+49 30 3191 181|+49 151 2102 7744|m.frenzel@akd-ekbo.de

Jeremias Treu, Studienleitung Konfi-Arbeit
+49 173 3682 263|j.treu@akd-ekbo.de

Silke Hansen, Studienleitung Prävention sexualisierter Gewalt in der EKBO und Jugendarbeit
+49 151 2102 7916|s.hansen@akd-ekbo.de

Heinrich Oehme, Studienleitung Jugendverbandsarbeit sowie Kinder- und Jugendpolitik
+49 30 3191 191|+49 151 6284 2954|h.oehme@akd-ekbo.de