Filmvorführungen, Musikrechte und die GEMA

Der Pauschalvertrag zwischen EKD und GEMA zur Aufführung von Filmmusik wurde bis zum 31.12.2024 verlängert. Trotzdem müssen Filmvorführungen bei der GEMA angemeldet werden.

1. Der Pauschalvertrag greift nur bei Filmvorführungen ohne Eintritt.

2. Die EKD hat aktuelle Dokumente auf ihre Website gestellt.

Relevant ist v. a. das Urheberrecht in den Kirchen der EKD

Bitte beachten Sie in Punkt 3.1 die Aufzählung der Berechtigten sowie in Punkt 3.4.4 die Informationen zu Musik in Filmen*.

* Anmerkung zum EKD-Dokument: Dieses enthält in Punkt 3.4.4 die Formulierung „[…] Diese Art der Musiknutzung ist seit 2024 durch einen Pauschalvertrag gedeckt, wenn die Filmaufführung unentgeltlich erfolgt. Kirchliche Berechtigte müssen jede Filmnutzung wie jede Veranstaltung über das Online-Portal melden und vergüten. […]“

Durch das Wort „vergüten“ widersprechen sich diese beiden Sätze. Es ist aber zugesagt worden, sich um eine bessere Formulierung zu kümmern.

3. Filmvorführungen, auch kostenlose, sind meldepflichtig über das Online-Portal der GEMA.

Die GEMA hat dies sehr ungünstig gestaltet – der Pauschalvertrag ist hier nicht abgebildet. Wer meldet, hat den Eindruck, er/sie müsse zahlen. Lt. EKD stellt die GEMA jedoch keine Rechnung. Stellt sie doch eine Rechnung, dann empfehle ich, wie bisher den Fall an Sonja.Wolf@ekd.de weiterzuleiten.


Online-Meldeportal der GEMA

Die GEMA führt ab 01.01.2024 verpflichtend ein Online-Meldeportal für kirchliche Veranstaltungen ein. Über dieses Portal müssen seit Anfang 2024 auch Filmvorführungen gemeldet werden.

Videomeetings zum Meldeportal der GEMA

Auf der o.g. Website bietet die GEMA auch Videomeetings an, in denen das neue Online-Meldeportal erklärt wird. Das aktuell angebotene Meeting ist ausgebucht, die EKD hat um weitere Meetings gebeten.