Filmvorführungen, Musikrechte und die GEMA

Der Pauschalvertrag zwischen EKD und GEMA zur Aufführung von Filmmusik ist zum 31.12.2024 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Das bedeutet, dass alle Filmvorführungen in den Gemeinden bei der GEMA angemeldet werden müssen und dafür eine Rechnung erhalten.

Die EKBO hat aktuelle Dokumente auf ihre Website gestellt.

Relevant sind v. a. die Informationen zum Musikrecht

Online-Meldeportal der GEMA

Die GEMA führt ab 01.01.2024 verpflichtend ein Online-Meldeportal für kirchliche Veranstaltungen ein. Über dieses Portal müssen seit Anfang 2024 auch Filmvorführungen gemeldet werden.