Jeder Anfang an einem neuen Arbeitsort beginnt damit, neue Worte zu lernen und die Begriffe, die in einer Organisation strukturgebend sind, zu ergründen. Zentral in unserer Arbeit der Beratung und Begleitung der Kirchenkreise in Bezug auf die Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit ist dieses Wort: Kreisbeauftragte. Bei der Frage, was eine kreisbeauftragte Person ist und tut, hilft ein Blick in die KBA-Richtlinie – beziehungsweise, vollständig ausbuchstabiert: die »Richtlinie über Fachaufsicht, Leitungsfunktionen und Leitungsstrukturen der Arbeit mit Kindern und Familien sowie der Arbeit mit Jugendlichen in den Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz«. Der wichtigste Satz der Richtlinie für unsere Arbeit im Amt für kirchliche Dienste ist dieser:
»Die Fachberatung [für die kreisbeauftragte Person] erfolgt durch das Amt für kirchliche Dienste (…).«
Damit Menschen, die (noch) nicht so tief wie wir in den Strukturen der EKBO stecken und die interessiert sind an der Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit, verstehen, was hinter dem Wort »Kreisbeauftragung« steckt, haben wir ein kleines Erklärvideo erstellt. Es erklärt kurz und knackig, was eine kreisbeauftragte Person in der Arbeit mit Kindern und Familien oder in der Jugendarbeit macht, was zu ihren Aufgaben gehört und welche Voraussetzungen diese erfüllen muss.
Inge Böhm, Magdalena Beuchel und Frank Feuerschütz

Dieser Artikel ist Teil des AKD-Arbeitsberichts 2023/2024.
Video: simpleshow
