Nutzungsordnung Notenbibliothek

Die Notenbibliothek der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz umfasst die Notenbestände der Landeskirche, des Chorverbandes der EKBO und des Landessingwartes der EKBO. Die Bibliothek unterstützt die kirchenmusikalische Arbeit in der Landeskirche sowie die anderer christlicher Kirchen. Die Verwaltung und das Verleihen der Noten erfolgt durch die Notenbibliothek im Amt für kirchliche Dienste in der EKBO.

Der Verleih der Noten geschieht während der Öffnungszeiten der Notenbibliothek. In der Regel nehmen die Entleiherinnen, bzw. die Entleiher die Noten persönlich in Empfang und bestätigen den Inhalt des entliehenen Materials. Bei Zustellung auf dem Postweg wird eine Versandgebühr erhoben. Die Kosten hierfür übernimmt der Nutzer.

Die Leihfrist beträgt im Regelfall sechs Monate, im Höchstfall ein Jahr. Eine Verlängerung ist möglich, sofern die Noten nicht anderweitig benötigt werden. Nach Ablauf der Leihfrist sind die Noten an die Notenbibliothek zurückzugeben. Eine Weitergabe der Noten an Dritte ist nicht zulässig.

Bei nicht fristgerechter Rückgabe wird eine Mahngebühr erhoben. Fehlen bei der Abgabe Teile eines Werkes, sind diese innerhalb von vier Wochen nachzuliefern. Erfolgt die Nachlieferung nicht, werden Ersatzexemplare von der Notenbibliothek zu Lasten der Entleiherin, des Entleihers angeschafft. Der Wiederbeschaffungswert von verlorenem oder beschädigten Notenmaterial richtet sich nach den Bedingungen des Musikalienfachhandels, die oftmals die Abnahme einer Mindeststückzahl von Notenblättern vorsehen.

Die Noten sind sorgfältig zu behandeln. Sie dürfen nicht durch Markierungen oder Vermerke verändert werden. Der ordnungsgemäße Zustand der Noten ist bei der Übergabe und bei der Rückgabe unmittelbar zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen, Beschädigungen oder ein Verlust von Noten sind der Notenbibliothek unverzüglich mitzuteilen.

Das gesetzliche Urheberrecht bei Aufführungen und Konzerten ist durch die Entleiherin, den Entleiher zu beachten.

Jede Entleiherin, jeder Entleiher verpflichtet sich zur Einhaltung der Benutzerordnung.

Eventuelle Änderungen der für den Verleih erfassten Adresse sind umgehend mitzuteilen.

Gebühren

Die jährliche Nutzungsgebühr beträgt 20,00 Euro. Die Gebühr beinhaltet keine eventuell zu leistenden Entgelte für Musikverwertungsgesellschaften. Mitglieder des Verbandes evangelischer Kirchenchöre sind von dieser Gebühr befreit.

Die Mahngebühr für das Überschreiten der Rückgabefrist beträgt 3,00 Euro pro Woche und pro Werk.


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